Version 1.0, 28. Februar 2020
Bei Unstimmigkeiten zwischen der französischen Version und der deutschen Übersetzung gilt die französische Version.
- Jede/r Abonnent/in verpflichtet sich für mindestens ein Jahr, von Anfang Mai (1. Mai) bis Ende April (30. April) des Folgejahres. Wenn die Anmeldung im Laufe des Jahres erfolgt, gilt die Verpflichtung bis zum 30. April.
2. Abonnentinnen und Abonnenten wählen bei der Anmeldung die Größe ihres Gemüsekorbs (siehe Tarife im Anmeldeformular). Die Tarife können jedes Jahr von der Verwaltung neu festgelegt werden. Die Korbgröße kann von den Genossenschaftlern/innen bis zu drei Monate vor Beginn des Abonnements (neues Jahr) geändert werden.
3. Die Körbe werden jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich zu folgenden Terminen im Voraus bezahlt:
- Jährliche Zahlung: 31. März
- Halbjährliche Zahlung: 31. März; 30. September
- Vierteljährliche Zahlung: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember
4. Jede/r Abonnent/in ist automatisch Mitglied der Kooperative und hat ein Stimmrecht bei der Generalversammlung. Bei der Anmeldung muss ein nicht rückzahlbarer Anteil von 200 CHF erworben werden.
5. Die Kündigung des Vertrages muss mindestens 3 Monate vor Beginn der Lieferung des ersten Korbes der Saison (d.h. vor dem 31. Januar) per Post oder E-Mail an die Adresse von Paniers de la Mule erfolgen. Ohne Kündigung gemäß den Angaben im Reglement wird der Vertrag stillschweigend um ein Jahr verlängert.
6. Bei einer gewünschten Kündigung im Laufe des Jahres ist der/die Abonnent/in dafür verantwortlich, für die Vertragslaufzeit einen Ersatz zu finden, es sei denn, jemand von der Warteliste möchte das betreffende Abonnement übernehmen.
7. Die Zustellung erfolgt 40 Wochen lang jeden Dienstag, von Mitte Mai bis Mitte Dezember jede Woche und von Januar bis April alle zwei Wochen. Von Mitte April bis Mitte Mai findet keine Zustellung statt.
8. Es gibt zwei verschiedene Arten der Zustellung. Die Abonnenten/innen tragen sich bei der Anmeldung für eine Option ein, die Wahl kann jeweils zu Jahresbeginn neu getroffen werden:
- Brotofen im Zentrum von Prilly am Dienstagabend: Die Mitglieder stellen ihren Korb selber zusammen. Dieser Moment bietet die Gelegenheit, die Gemüsebauern und die anderen Abonnenten/innen zu treffen.
- Abgabestelle ab Mittwochmittag gemäß der Liste der verfügbaren Depots: Die Mitglieder holen ihren vorbereiteten Korb ab.
9. Wenn ein/e Abonnent/in sein/ihr Gemüse beim Brotofen nicht abholt (unangekündigte Verspätung, Urlaub), wird es an andere Abonnenten/innen oder andere Organisationen weiterverteilt.
10. Der Wert der Körbe wird auf der Grundlage eines Jahresdurchschnitts berechnet. Sie sind im Sommer voller und im Winter weniger. Der Inhalt der Körbe ändert sich mit dem Rhythmus der Jahreszeiten sowie den Wetterbedingungen. Er schwankt daher von Jahr zu Jahr und kann nicht garantiert werden. Die Genossenschafter/innen tragen das Risiko einer lokalen und ökologischen Landwirtschaft mit.
11. Vor der ersten Lieferung bringen die neuen Abonnent/innen drei leere, wasserfeste und qualitativ hochwertige Einkaufstaschen mit, die von da an für die Verteilung verwendet werden (nicht namentlich gekennzeichnet).
12. Die Körbe sind mit verschiedenen und vielfältigen Gemüsesorten gefüllt, über das Jahr verteilt sind es über 100 verschiedene Sorten. Da wir gegen Lebensmittelverschwendung kämpfen, wird Ihr Gemüse bei der Ernte nur sehr wenig sortiert und kann einige Unregelmäßigkeiten aufweisen. Dies beeinträchtigt jedoch weder die Qualität noch den Geschmack!
13. Die halben Arbeitstage :
- Die Abonnenten verpflichten sich, 8 halbe Arbeitstage pro Jahr zu leisten. Wie auf der Website angegeben, kann die Anzahl der halben Tage variieren, was sich auf den Preis des Korbes auswirkt.
- Die Halbtage werden von den Gemüsebauern/innen mindestens 2 Wochen im Voraus auf der AKP-Mitgliederplattform (mitglied.lamule.ch) geplant.
- Nicht geleistete Halbtage werden mit 70 CHF verrechnet.Mitglieder können sich auch zu mehreren für eine bestimmte Aktivität anmelden.
- Der Beitrag jedes Teilnehmers/jeder Teilnehmerin wird unabhängig als halber Tag angerechnet.
14. Die Preise sind auf der Website verfügbar.
15. Diese Verordnung kann jederzeit von der Verwaltung geändert werden.